Gründen klingt nach einem großen Schritt. Für viele Frauen, die ein Online-Business aufbauen, beginnt es aber kleiner: Sie machen sich nebenberuflich selbstständig, testen ihr Angebot abends nach dem Job und entscheiden später, ob sie den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit gehen. Andere gründen direkt hauptberuflich, etwa nach einer Kündigung, und prüfen dabei den Gründungszuschuss.
Diese Seite ordnet die wichtigsten Themen rund um die Gründung ein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Stand der Angaben ist Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte geben die Agentur für Arbeit, das Finanzamt, die IHK oder eine Steuerberatung, und einen guten Einstieg bietet außerdem das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.
Nebenberuflich gründen
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist für viele der realistischste Start. Dein Gehalt läuft weiter, und du testest dein Angebot ohne finanziellen Druck. Dafür ist deine Zeit knapp, und ein paar Punkte klärst du besser vorher.
- Arbeitsvertrag: Prüfe, ob dein Vertrag Nebentätigkeiten regelt und ob du deinen Arbeitgeber informieren musst. Eine Tätigkeit in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber ist in der Regel problematisch.
- Anmeldung: Je nach Tätigkeit meldest du ein Gewerbe an oder bist freiberuflich tätig. In beiden Fällen meldest du dich beim Finanzamt.
- Versicherung: Wie deine Selbstständigkeit in der Kranken- und Sozialversicherung eingeordnet wird, hängt unter anderem von Zeitaufwand und Einkommen ab. Kläre das mit deiner Krankenkasse.
- Zeit: Plane realistisch, wie viele Stunden pro Woche du wirklich zur Verfügung hast, auch in vollen Wochen.
Was du vor dem Start im Einzelnen klären solltest, beschreibt Nebenberuflich selbstständig machen. Wie du dein Business so planst, dass es neben Job und Familie funktioniert, zeigt der Artikel Business neben Job und Familie.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit beginnen. Für eine nebenberufliche Gründung kommt er nicht infrage.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Du hast bei Aufnahme der Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Dein Restanspruch beträgt zu diesem Zeitpunkt noch mindestens 150 Tage.
- Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich angelegt.
- Du legst eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vor, etwa einer IHK, einer Kammer oder einer Gründungsberatung. Grundlage dafür ist in der Regel ein Businessplan.
- Du kannst die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für deine Selbstständigkeit darlegen.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Selbst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, hast du keinen automatischen Anspruch, denn die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Kläre den Antrag deshalb frühzeitig und vor dem Start deiner Selbstständigkeit mit deiner zuständigen Agentur.
Ablauf und typische Unterlagen beschreibt der Artikel Gründungszuschuss beantragen. Verbindlich sind die aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit.
Businessplan
Ein Businessplan ist für den Gründungszuschuss Pflicht, aber auch ohne Förderung sinnvoll. Er zwingt dich, die Teile deines Business zusammenzudenken: Für wen ist dein Angebot? Was kostet es? Wie erfahren Menschen davon? Und reichen die erwarteten Einnahmen, um Kosten und Lebensunterhalt zu decken?
Typische Teile eines Businessplans sind die Beschreibung von Idee und Angebot, Zielgruppe und Markt, Marketing und Vertrieb, deine Qualifikation sowie ein Finanzteil mit Kosten, Umsatzplanung und Liquidität. Bei einem Online-Business kommt es besonders darauf an, dass deine Annahmen zu Sichtbarkeit und Verkäufen nachvollziehbar sind. Ein Finanzplan, der auf große Reichweiten baut, die es noch nicht gibt, überzeugt weder dich noch eine fachkundige Stelle.
Wie die Teile bei einem Online-Business zusammenpassen, beschreibt Businessplan für ein Online-Business. Die Grundlagen zu Idee, Angebot und Verkauf findest du auf der Themenseite Online-Business starten.
Gewerbe und Steuern
Ob du ein Gewerbe anmeldest oder freiberuflich tätig bist, hängt von deiner Tätigkeit ab. Der Verkauf digitaler Produkte und Affiliate-Marketing werden häufig als gewerblich eingeordnet. Im Zweifel klärst du das mit dem Gewerbeamt, der IHK oder einer Steuerberatung.
Nach der Anmeldung meldest du dich steuerlich beim Finanzamt an und entscheidest dabei unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Deren Grenzen und Folgen ändern sich gelegentlich, prüfe also immer den aktuellen Stand. Für digitale Produkte, die du an Privatpersonen im EU-Ausland verkaufst, gelten besondere Regeln zur Umsatzsteuer.
Dazu kommen Pflichten, die mit Steuern nichts zu tun haben, aber für jedes Online-Business gelten: Impressum, Datenschutzerklärung, bei digitalen Produkten eine Widerrufsbelehrung und bei Affiliate-Links die Kennzeichnung als Werbung. Eine Startcheckliste dafür bietet Gewerbe, Steuern und Recht. Für deinen Einzelfall sind Finanzamt, IHK oder Steuerberatung zuständig.
KI bei der Gründung
KI kann dir helfen, Unterlagen zu strukturieren, einen Businessplan zu gliedern oder Fragen für das Gespräch mit Behörden vorzubereiten. Was sie dir zu Recht und Steuern sagt, prüfst du aber immer gegen offizielle Quellen. Was KI im Online-Business sinnvoll übernimmt und was bei dir bleibt, ordnet die Themenseite KI im Online-Business ein.
Was oft falsch verstanden wird
Viele halten die Gründung für den ersten Schritt. Dabei prüfst du Idee und Angebot besser vorher so weit, dass du weißt, wofür du gründest. Verkaufen solltest du allerdings erst, wenn die Anmeldung geklärt ist. Im Endeffekt läuft beides parallel: Du prüfst das Angebot und bereitest die Formalitäten vor.
Geprüfte Kurse zu Gründungszuschuss und Businessplan findest du unter Kurse und Tools.