Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und typische Unterlagen
Kurz gesagt.
Den Gründungszuschuss kannst du bekommen, wenn du bei Start der Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) mit mindestens 150 Tagen Restanspruch hast, hauptberuflich gründest, eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bestätigt und du deine Eignung darlegst. Den Antrag stellst du vor dem Start. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen.
Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Dieser Artikel ordnet ein und verweist auf offizielle Quellen. Für deine konkrete Situation sind Finanzamt, Steuerberatung, IHK, Agentur für Arbeit oder eine Gründungsberatung zuständig.
Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Du hast bei Start deiner Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, du gründest hauptberuflich, eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit deines Vorhabens, und du kannst darlegen, dass du die nötigen Kenntnisse mitbringst. Den Antrag stellst du bei deiner Agentur für Arbeit, bevor du startest.
Vorab: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, und auch wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht kein Rechtsanspruch. Rechtsgrundlage sind die §§ 93 und 94 SGB III. Dieser Artikel gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Beratung, verbindlich ist, was deine Agentur für Arbeit dir sagt.
Was der Gründungszuschuss ist und was nicht
Der Gründungszuschuss soll Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, in der Anfangszeit absichern. Laut Gesetz dient er der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung nach der Gründung. Er ist kein Startkapital für Investitionen und kein Darlehen, das du zurückzahlst.
Er ist auch keine automatische Leistung für alle, die sich selbstständig machen wollen. Wer kein Arbeitslosengeld bezieht, nebenberuflich gründet oder ohne Antrag startet, fällt heraus. Für Menschen im Bürgergeld gibt es mit dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ein eigenes Instrument, über das das Jobcenter entscheidet.
Die Voraussetzungen im Überblick
Vor den Details hilft diese Prüfliste, in der jeder Punkt bei dir zutreffen muss:
- Du hast bei Aufnahme der Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I).
- Zu diesem Zeitpunkt beträgt dein Restanspruch noch mindestens 150 Tage.
- Du beendest deine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit deines Vorhabens.
- Du legst dar, dass du die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit hast.
- Du stellst den Antrag vor dem Start.
- Es liegen keine Ausschlussgründe vor, etwa eine frühere Gründungsförderung innerhalb der letzten 24 Monate.
Anspruch auf Arbeitslosengeld und 150 Tage Restanspruch
Es zählt der Tag, an dem deine Selbstständigkeit beginnt: An diesem Tag musst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Je länger du vor der Gründung arbeitslos bist, desto knapper wird es. Spielst du mit dem Gedanken an eine Gründung, sprich das deshalb früh bei der Agentur an und nicht erst, wenn der Restanspruch fast verbraucht ist.
Beachte auch: Die Tage, in denen du in der ersten Phase den Zuschuss in Höhe deines Arbeitslosengeldes bekommst, mindern deinen verbleibenden ALG-Anspruch (§ 148 SGB III). Trägt die Selbstständigkeit nicht, bleibt dir später also weniger Arbeitslosengeld.
Hauptberufliche Selbstständigkeit
Gefördert wird nur, wer die Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beendet. Die Bundesagentur für Arbeit nennt als Orientierung mindestens 15 Stunden pro Woche, und andere Tätigkeiten dürfen zeitlich nicht überwiegen.
Baust du dein Online-Business abends nach neun neben einer Anstellung oder sonst nebenher auf, ist genau das der entscheidende Punkt: Mit dem Gründungszuschuss ist es nicht förderfähig. Was du bei einer nebenberuflichen Gründung klären musst, steht im Artikel Nebenberuflich selbstständig machen.
Tragfähigkeit und fachkundige Stelle
Du musst nachweisen, dass dein Vorhaben voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten kann, und legst dafür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vor. Das Gesetz nennt beispielhaft Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis stellen auch Steuerberatungen oder Gründungsberatungen solche Stellungnahmen aus. Ob eine bestimmte Stelle akzeptiert wird und ob Kosten anfallen, klärst du vorher.
Die Stellungnahme stützt sich auf deinen Businessplan mit Finanzteil. Wie der für ein Online-Business aufgebaut sein sollte, erklärt der Artikel Businessplan für ein Online-Business.
Kenntnisse und Fähigkeiten
Du legst dar, dass du die Tätigkeit ausüben kannst, fachlich und unternehmerisch. Dafür dienen meist Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise und der Businessplan selbst. Hat die Agentur begründete Zweifel, kann sie verlangen, dass du an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Gründung teilnimmst.
Ausschlussgründe
Einige Situationen schließen die Förderung aus oder verschieben sie:
- Ruhenszeiten und Sperrzeiten: Solange dein Arbeitslosengeld ruht, etwa wegen einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung, wird kein Gründungszuschuss gezahlt. Eine Sperrzeit kann außerdem deinen Restanspruch verkürzen, was für die 150-Tage-Grenze relevant ist.
- Frühere Förderung: Wenn seit dem Ende einer früheren Gründungsförderung nach dem SGB III noch keine 24 Monate vergangen sind, ist die Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur aus besonderen persönlichen Gründen möglich.
- Regelaltersgrenze: Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keinen Gründungszuschuss mehr.
Höhe und Dauer: zwei Phasen
Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen (§ 94 SGB III).
Phase 1: Für sechs Monate erhältst du den Betrag, den du zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen hast, plus 300 Euro monatlich. Die 300 Euro sind für deine soziale Absicherung gedacht, also vor allem Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Altersvorsorge.
Phase 2: Für weitere neun Monate können 300 Euro monatlich gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass du deine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegst. Die Agentur erwartet eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten. Auch Phase 2 ist eine Ermessensleistung. Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur erneut eine fachkundige Stellungnahme verlangen.
Ein Beispiel: Angenommen, dein Arbeitslosengeld beträgt rechnerisch 1.500 Euro im Monat. Dann erhältst du in Phase 1 sechs Monate lang 1.800 Euro monatlich. In Phase 2 wären es neun Monate lang 300 Euro monatlich, sofern die Agentur sie bewilligt. Die Zahl dient nur zur Veranschaulichung, deinen tatsächlichen Betrag nennt dir die Agentur.
Zur sozialen Absicherung gehört auch die Frage, ob du dich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern willst. Dafür gilt eine Antragsfrist nach Aufnahme der Selbstständigkeit. Wie der Zuschuss steuerlich zu behandeln ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Ablauf Schritt für Schritt
- Gründungsabsicht früh ansprechen. Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft, sobald die Idee konkret wird. Die Agentur prüft auch, ob eine Vermittlung in eine Beschäftigung vorrangig ist, und kann den Zuschuss mit dieser Begründung ablehnen.
- Businessplan schreiben. Er enthält Idee, Zielgruppe, Angebot, Vertrieb, Kapitalbedarf, Umsatz- und Rentabilitätsplanung sowie einen Liquiditätsplan.
- Stellungnahme einholen. Du legst den Plan einer fachkundigen Stelle vor und erhältst die Tragfähigkeitsbescheinigung.
- Antrag stellen. Die Antragsunterlagen erhältst du über deine Agentur für Arbeit. Gib den vollständigen Antrag vor dem Start ab.
- Starttermin festlegen. Erst nach Antragstellung beginnst du die Selbstständigkeit, meldest gegebenenfalls ein Gewerbe an und informierst das Finanzamt. Was dabei für digitale Produkte gilt, steht in der Startcheckliste zu Gewerbe und Steuern. Wer vor dem Bescheid startet, trägt das Risiko einer Ablehnung.
- Phase 2 vorbereiten. Sammle von Anfang an Belege für deine Geschäftstätigkeit: Rechnungen, Angebote, Marketingmaßnahmen, Kundenkontakte. Den Antrag auf Phase 2 stellst du rechtzeitig vor Ende der ersten sechs Monate.
Typische Unterlagen
Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt deine Agentur fest. Typisch sind:
- Antrag auf Gründungszuschuss
- Businessplan mit Beschreibung des Vorhabens
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mehrere Jahre
- Liquiditätsplan, meist monatlich für das erste Jahr
- Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit
- Lebenslauf sowie Nachweise über Qualifikationen und Berufserfahrung
- gegebenenfalls Nachweis über den Beginn der Selbstständigkeit, zum Beispiel die Gewerbeanmeldung
Was das für ein Online-Business bedeutet
Ein Online-Business kann grundsätzlich gefördert werden, wenn es hauptberuflich betrieben wird und tragfähig ist. Die fachkundige Stelle und die Agentur schauen dabei genau hin, wie die Einnahmen zustande kommen sollen. Nüchtern betrachtet: Ein Plan, der allein auf späteres passives Einkommen setzt, ohne zu zeigen, wie du die ersten Kundinnen gewinnst, überzeugt selten. Realistischer ist ein Mix, etwa eine Dienstleistung, die früh Einnahmen bringt, und digitale Produkte, die schrittweise dazukommen. Mehr zur Einordnung findest du im Bereich Gründungszuschuss auf der Gründen-Seite.
Was oft falsch verstanden wird
Wer die Voraussetzungen hat, bekommt das Geld. Nein, es besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur entscheidet nach Ermessen und berücksichtigt dabei auch, ob eine Vermittlung in Arbeit möglich ist.
Ich kann erst gründen und dann beantragen. Der Antrag muss vor dem Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit gestellt werden. Wer vorher startet, riskiert die Förderung.
Nebenberuflich anfangen und später fördern lassen. Eine nebenberufliche Gründung neben einem Job ist nicht förderfähig. Eine kleine Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit ist ein eigenes Thema, das du mit der Agentur klären musst, bevor du sie aufnimmst.
Phase 2 kommt automatisch. Die weiteren neun Monate musst du beantragen und mit Unterlagen begründen. Auch hier entscheidet die Agentur nach Ermessen.
Aufwand und Grenzen
Realistisch brauchst du für Businessplan, Stellungnahme und Antrag mehrere Wochen. Der Finanzteil kostet die meiste Zeit, besonders wenn du zum ersten Mal Liquidität und Rentabilität planst. Plane dafür Puffer ein, denn dein Restanspruch läuft während der Vorbereitung weiter.
Der Gründungszuschuss sichert dich in der Anfangszeit ab, eine tragfähige Idee und Kundinnen ersetzt er nicht. Nach spätestens fünfzehn Monaten endet die Förderung, und dein Business muss dann ohne sie funktionieren. Dieser Artikel ist keine Förder- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt deine Agentur für Arbeit, Unterstützung beim Plan bieten IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder Gründungsberatung.
Dein nächster Schritt
Vereinbare einen Termin mit deiner Vermittlungsfachkraft und sprich deine Gründungsabsicht an, bevor du irgendetwas anmeldest. Nimm dafür die Prüfliste aus diesem Artikel mit, und lies vorher die Übersicht auf der Seite Gründen, damit du weißt, welche Fragen du stellen willst.
Häufige Fragen
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein, der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn alle Voraussetzungen vorliegen, entscheidet deine Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Kann ich den Gründungszuschuss für eine nebenberufliche Selbstständigkeit bekommen?
Nein. Gefördert wird nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit, mit der du deine Arbeitslosigkeit beendest. Ein Online-Business neben einer Anstellung ist damit nicht förderfähig.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Du stellst ihn vor dem Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Wer erst gründet und danach beantragt, riskiert, dass die Förderung ausgeschlossen ist.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In den ersten sechs Monaten erhältst du den Betrag deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Danach können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich folgen, wenn du deine Geschäftstätigkeit belegst.
Quellen
- Gründungszuschuss beantragen , Bundesagentur für Arbeit
- § 93 SGB III Gründungszuschuss , Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 94 SGB III Dauer und Höhe der Förderung , Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Gründungszuschuss und weitere Fördermöglichkeiten , Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Stand der Prüfung: September 2026. Gesetze, Grenzen und Förderbedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Primärquelle.