Nebenberuflich selbstständig machen: Was du vor dem Start klären musst
Kurz gesagt.
Bevor du dich nebenberuflich selbstständig machst, klärst du fünf Punkte: was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt, ob du ein Gewerbe anmeldest oder freiberuflich arbeitest, die Anmeldung beim Finanzamt über ELSTER, ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt und wie deine Krankenversicherung die Tätigkeit einstuft. In dieser Reihenfolge erledigt, vermeidest du die meisten späteren Probleme.
Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Dieser Artikel ordnet ein und verweist auf offizielle Quellen. Für deine konkrete Situation sind Finanzamt, Steuerberatung, IHK, Agentur für Arbeit oder eine Gründungsberatung zuständig.
Du kannst dich nebenberuflich selbstständig machen, ohne deinen Job zu kündigen. Bevor du den ersten Euro einnimmst, klärst du aber fünf Dinge: deinen Arbeitsvertrag, die Art der Anmeldung (Gewerbe oder freier Beruf), die Anmeldung beim Finanzamt, die Umsatzsteuer und deine Krankenversicherung. In dieser Reihenfolge erledigt, vermeidest du die meisten Probleme, die später teuer oder unangenehm werden.
Dieser Artikel gibt dir einen Überblick mit Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deine konkrete Situation sind Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, deine Krankenkasse und eine Steuerberatung die richtigen Ansprechpartner. Weitere Themen rund um die Gründung findest du auf der Seite Gründen.
Die Reihenfolge auf einen Blick
Wenn du wenig Zeit hast, hilft eine feste Abfolge, denn dann musst du nicht alles gleichzeitig im Kopf behalten.
- Arbeitsvertrag lesen und Arbeitgeber informieren, falls nötig.
- Klären, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist.
- Gewerbe anmelden, falls nötig.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben.
- Entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
- Krankenkasse informieren.
- Sonderfälle prüfen, etwa Elternzeit oder Elterngeld.
Erst danach geht es um Website, Angebot und Rechnung. Das klingt bürokratisch, ist aber in vielen Fällen in wenigen Abenden erledigt, auch wenn diese Abende erst nach neun beginnen, wenn die Kinder im Bett sind.
Erst der Arbeitsvertrag: Arbeitgeber informieren und Zustimmung
Nebentätigkeitsklausel
Grundsätzlich darfst du als Angestellte neben deinem Job einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber eine Nebentätigkeitsklausel, nach der du eine Nebentätigkeit meist vorher anzeigen oder genehmigen lassen musst. Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist nach verbreiteter Auffassung in der Regel unwirksam. Dein Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit aber untersagen, wenn sie seine berechtigten Interessen beeinträchtigt.
Lies deshalb zuerst deinen Vertrag. Steht dort eine Anzeige- oder Zustimmungspflicht, informiere deinen Arbeitgeber schriftlich, bevor du startest. Beschreib kurz, was du machst, in welchem Umfang und dass es nicht mit deinen Aufgaben im Job kollidiert. Im öffentlichen Dienst gelten oft strengere Regeln, die du gesondert prüfen solltest.
Wettbewerbsverbot und Interessenkonflikte
Solange dein Arbeitsverhältnis läuft, darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, auch wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht. Ein Beispiel: Angenommen, du arbeitest als Marketingreferentin in einer Agentur und möchtest nebenbei Social-Media-Betreuung für kleine Unternehmen anbieten. Dann bist du sehr nah am Geschäft deines Arbeitgebers und solltest das vorher offen klären. Verkaufst du dagegen digitale Vorlagen für Familienorganisation, ist ein Konflikt deutlich unwahrscheinlicher.
Nutze außerdem keine Arbeitsmittel, Kontakte oder vertraulichen Informationen aus dem Job für dein Business.
Arbeitszeit und Ruhezeiten
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen grundsätzlich auf acht Stunden, mit Ausnahmen bis zu zehn Stunden, und schreibt eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vor. Mehrere Arbeitsverhältnisse werden zusammengerechnet. Ob und wie eine selbstständige Nebentätigkeit dabei mitzählt, wird unterschiedlich beurteilt.
Unabhängig davon darf deine Nebentätigkeit deine Arbeitsleistung im Job nicht beeinträchtigen. Nüchtern betrachtet: Wer jede Nacht bis ein Uhr an Produkten arbeitet und morgens um sieben im Büro sitzt, riskiert genau das. Plane deine Arbeitszeiten so, dass Erholung möglich bleibt. Wie ein realistisches Wochenmodell aussehen kann, beschreibt der Artikel Business neben Job und Familie.
Gewerbe oder freier Beruf
Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab, nicht vom Umfang. Auch eine kleine Nebentätigkeit kann gewerblich sein.
Freie Berufe sind im Einkommensteuergesetz beschrieben. Dazu gehören unter anderem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten sowie bestimmte Katalogberufe wie Ärztinnen, Steuerberaterinnen oder Übersetzerinnen. Freiberuflerinnen melden kein Gewerbe an, sie melden sich nur beim Finanzamt.
Gewerblich ist in der Regel alles, was auf Dauer und mit Gewinnabsicht betrieben wird und nicht unter die freien Berufe fällt. Der Verkauf digitaler Produkte über einen Shop und Affiliate-Marketing werden häufig als gewerblich eingestuft.
Die Grenze ist nicht immer eindeutig: Ein Onlinekurs kann unterrichtend sein, ein Shop mit Vorlagen eher gewerblich. Bist du unsicher, frag beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, bei der IHK oder direkt beim Finanzamt nach. Bei vielen Gemeinden kannst du das Gewerbe online anmelden, die Gebühr legt die Gemeinde fest. Mit der Anmeldung wirst du in der Regel Mitglied der IHK. Was das für digitale Produkte und Affiliate-Marketing konkret bedeutet, vertieft der Artikel Gewerbe, Steuern und Recht für digitale Produkte.
Finanzamt und Umsatzsteuer
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Egal ob Gewerbe oder freier Beruf: Du musst dem Finanzamt melden, dass du selbstständig tätig wirst. Dafür gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du seit 2021 elektronisch über ELSTER abgibst, innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit. Ein Papierformular ist nur in Härtefällen zulässig. Auch wenn das Gewerbeamt das Finanzamt über deine Anmeldung informiert, ersetzt das den Fragebogen nicht.
Für ELSTER brauchst du ein Benutzerkonto. Plane für die Registrierung einige Tage ein, weil die Zugangsdaten per Post kommen. Im Fragebogen machst du unter anderem Angaben zu deiner Tätigkeit, zu erwarteten Umsätzen und Gewinnen und dazu, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Schätze realistisch und eher vorsichtig, denn das Finanzamt legt auf dieser Grundlage gegebenenfalls Vorauszahlungen fest. Danach bekommst du eine Steuernummer für deine Rechnungen.
Kleinunternehmerregelung: Stand seit 2025
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz wurde zum 1. Januar 2025 neu gefasst. Nach aktuellem Stand gilt:
- Dein Gesamtumsatz im Vorjahr lag bei höchstens 25.000 Euro.
- Dein Gesamtumsatz im laufenden Jahr liegt bei höchstens 100.000 Euro.
- Im Gründungsjahr, also ohne Vorjahresumsatz, gilt eine Grenze von 25.000 Euro für das laufende Jahr.
Überschreitest du die Grenze im laufenden Jahr, unterliegen die Umsätze ab diesem Zeitpunkt der Regelbesteuerung, nicht erst ab dem Folgejahr. Gegenüber der früheren Regelung ist das eine deutliche Änderung.
Als Kleinunternehmerin weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und gibst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Dafür kannst du aber auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen geltend machen. Auf der Rechnung muss ein Hinweis stehen, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Ob die Regelung für dich günstig ist, hängt von deinen Kundinnen und Ausgaben ab. Verkaufst du vor allem an Privatpersonen, ist sie oft einfacher. Investierst du viel, kann die Regelbesteuerung sinnvoller sein. Diese Entscheidung solltest du mit einer Steuerberatung besprechen.
Beachte: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Gewinne aus deiner Selbstständigkeit musst du trotzdem in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Krankenversicherung und Familienleistungen
Gesetzlich versichert und angestellt
Wenn du als Angestellte gesetzlich pflichtversichert bist und deine Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, ändert sich an deiner Krankenversicherung in der Regel nichts. Die Beiträge richten sich dann nach deinem Arbeitsentgelt.
Den Ausschlag gibt, ob die Selbstständigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ist. Das beurteilen die Krankenkassen nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung im Vergleich zu deiner Anstellung. Nach den Grundsätzen der Krankenkassen spricht zum Beispiel einiges für Hauptberuflichkeit, wenn die Selbstständigkeit mehr Zeit beansprucht als die Anstellung oder wenn ihr Einkommen einen bestimmten Anteil der Bezugsgröße übersteigt.
Wirst du als hauptberuflich selbstständig eingestuft, zahlst du die Beiträge in der Regel aus deinem Gesamteinkommen, und das kann deutlich teurer werden. Informiere deine Krankenkasse deshalb von dir aus über die Tätigkeit und lass dir die Einstufung bestätigen.
Familienversichert
Bist du über deinen Partner oder deine Partnerin familienversichert, gilt eine monatliche Einkommensgrenze, die jährlich angepasst wird, und Gewinne aus einer Selbstständigkeit zählen dabei mit. Überschreitest du sie oder wirst du hauptberuflich selbstständig, endet die Familienversicherung. Kläre das vor dem Start mit der Krankenkasse.
Privat versichert
Bist du privat versichert, ändert eine nebenberufliche Selbstständigkeit an deinem Vertrag meist nichts. Prüfe trotzdem, ob Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz zu deiner neuen Situation passen.
Elternzeit und Elterngeld
Bist du in Elternzeit, beziehst du Elterngeld oder planst du beides, prüf vorher genau, wie sich eine Selbstständigkeit auswirkt. Während der Elternzeit brauchst du für eine selbstständige Tätigkeit in der Regel die Zustimmung deines Arbeitgebers, und es gilt eine Grenze für die wöchentliche Arbeitszeit. Beim Elterngeld werden Einkünfte aus der Selbstständigkeit angerechnet. Außerdem kann sich schon vor der Geburt der Zeitraum ändern, nach dem dein Elterngeld berechnet wird, wenn du neben deinem Gehalt selbstständige Einkünfte hast.
Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Frag dort vor dem Start nach, nicht erst beim Antrag.
Wenn du unterrichtest, Kurse gibst oder Menschen schulst, prüfe zusätzlich bei der Deutschen Rentenversicherung, ob für dich als selbstständige Lehrkraft eine Rentenversicherungspflicht gilt.
Was oft falsch verstanden wird
„Bis zu einer bestimmten Summe muss ich nichts anmelden.“ Eine allgemeine Freigrenze für die Anmeldung gibt es nicht. Beim Finanzamt meldest du dich an, sobald du die Tätigkeit aufnimmst, unabhängig von den Einnahmen, und für die Gewerbeanmeldung zählt die Art der Tätigkeit.
„Kleinunternehmerin heißt, ich zahle keine Steuern.“ Die Regelung befreit nur von der Umsatzsteuer. Einkommensteuer auf deinen Gewinn fällt trotzdem an, sofern dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
„Mein Arbeitgeber muss nichts erfahren.“ Enthält dein Vertrag eine Anzeigepflicht, riskierst du mit Verschweigen eine Abmahnung. Offen und sachlich zu informieren ist meist der bessere Weg.
„Nebenberuflich bedeutet automatisch, dass sich bei der Krankenversicherung nichts ändert.“ Das gilt nur, solange die Krankenkasse die Tätigkeit auch als nebenberuflich einstuft. Wächst sie, kann sich die Einordnung ändern.
„Gewinn aus dem Business wird mit meinem Gehalt nicht zusammengerechnet.“ Doch. Gewinn und Gehalt fließen in dieselbe Einkommensteuererklärung, wodurch der Gewinn mit einem höheren Steuersatz belastet werden kann, als du vielleicht erwartest. Lege deshalb von Anfang an einen Teil deiner Einnahmen für Steuern zurück.
Aufwand und Grenzen
Für Vertragsprüfung, Gewerbeanmeldung, ELSTER-Registrierung und Fragebogen solltest du einige Abende einplanen, dazu Wartezeit für Post und Rückfragen. Danach kommen laufende Pflichten: Belege sammeln, Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, Steuererklärungen abgeben. Bist du keine Kleinunternehmerin, kommen Umsatzsteuer-Voranmeldungen dazu. Rechne dafür jeden Monat mit festen Zeitblöcken.
Dieser Artikel zeigt dir die Reihenfolge und die wichtigsten Fragen. Was für deinen Vertrag, deine Tätigkeit und deine Familiensituation gilt, kann er nicht beurteilen. Rechtsfragen zum Arbeitsvertrag klärst du mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft, Steuerfragen mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, Versicherungsfragen mit deiner Krankenkasse. Kostenlose Erstinformationen bieten oft IHK, Handwerkskammer und regionale Gründungsberatungen.
Willst du später aus der Anstellung heraus gründen und kommt dabei Unterstützung der Agentur für Arbeit in Frage, lies vorher den Artikel zum Gründungszuschuss. Wie du nach der formalen Klärung inhaltlich vorgehst, beschreibt der Artikel Online-Business aufbauen.
Dein nächster Schritt
Öffne die Seite Gründen und arbeite den Abschnitt zur nebenberuflichen Gründung von oben nach unten durch, beginnend mit deinem Arbeitsvertrag. Dort findest du die Gründungsthemen gebündelt, von der Nebentätigkeit über Gewerbe und Steuern bis zum Gründungszuschuss.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich mich nebenberuflich selbstständig mache?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag und gegebenenfalls einem Tarifvertrag ab, die oft eine Anzeige- oder Zustimmungspflicht für Nebentätigkeiten enthalten. Lies deinen Vertrag vor dem Start und informiere deinen Arbeitgeber im Zweifel schriftlich.
Bis zu welchem Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 darf dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigen. Im Gründungsjahr gilt eine Grenze von 25.000 Euro. Den aktuellen Stand prüfst du beim Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Muss ich mich zusätzlich krankenversichern, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?
Bist du angestellt und gesetzlich pflichtversichert und bleibt die Selbstständigkeit nebenberuflich, ändert sich an deiner Versicherung in der Regel nichts. Informiere deine Krankenkasse trotzdem, damit sie die Tätigkeit einordnen kann.
Quellen
- Gründen im Nebenerwerb , Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums
- Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht? , ELSTER, Steuerverwaltung von Bund und Ländern
- § 19 Umsatzsteuergesetz: Besteuerung der Kleinunternehmer , Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben zur Sonderregelung für Kleinunternehmer vom 18. März 2025 , Bundesministerium der Finanzen
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) , Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Nebentätigkeiten , IHK Ostbrandenburg
Stand der Prüfung: August 2026. Gesetze, Grenzen und Förderbedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Primärquelle.